Lungenkrebsscreening mit Niedrigdosis-CT (Low-Dose-CT der Lunge)

Früherkennung für starke Raucherinnen und Raucher

Wenn Sie aktuell stark rauchen oder in der Vergangenheit über viele Jahre hinweg geraucht haben und zwischen 50 und 75 Jahre alt sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einmal jährlich an einer Untersuchung zur Früherkennung von Lungenkrebs teilnehmen.

Dabei wird eine spezielle Form der Computertomographie eingesetzt, die sogenannte Niedrigdosis-CT (Low-Dose-CT der Lunge). Ziel dieser Untersuchung ist es, Lungenkrebs möglichst früh zu erkennen, noch bevor Beschwerden auftreten. Die Behandlungs- und Heilungschancen können sich dadurch deutlich verbessern.

Die Kosten für das Screening übernimmt die gesetzliche Krankenkasse.

Die Med 360° bietet das Lungenkrebsscreening in ausgewählten Radiologiepraxen als Kassenleistung an.

Warum ist Früherkennung bei Lungenkrebs so wichtig?

Lungenkrebs gehört zu den häufigsten Krebserkrankungen in Deutschland. Da frühe Stadien meist keine Symptome verursachen, wird die Erkrankung häufig erst spät entdeckt.

Der wichtigste Risikofaktor ist das Rauchen. Je früher begonnen wurde, je länger und je mehr geraucht wurde, desto höher ist das Risiko.

Wird Lungenkrebs jedoch früh erkannt, steigen die Heilungschancen deutlich und sinkt das Risiko, an Lungenkrebs zu sterben.

Wer kann am Lungenkrebsscreening teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt sind gesetzlich Versicherte, die:

  • zwischen 50 und 75 Jahre alt sind
  • aktuell rauchen oder früher stark geraucht haben:
    • mindestens 25 Jahre geraucht, Rauchpausen innerhalb dieser Zeit dürfen nicht länger als 10 Jahre gewesen sein
    • mindestens 15 „Packungsjahre“
  • gesundheitlich für eine Teilnahme an der Lungenkrebs-Früherkennung geeignet sind

Was sind „Packungsjahre“?

Packungsjahre zeigen, wie viel jemand in seinem Leben bisher insgesamt geraucht hat. Sie berechnen sich aus:

Anzahl der Rauchjahre × durchschnittliche Packungen pro Tag (eine Packung entspricht 20 Zigaretten)

Beispiel:

Sie haben 30 Jahre im Durchschnitt eine halbe Packung (10 Zigaretten) täglich geraucht:

30 Jahre × 0,5 Packungen täglich = 15 Packungsjahre

Bei der Berechnung der „Packungsjahre“ wird nur der Konsum von Zigaretten berücksichtigt. Der Konsum anderer Tabakprodukte (Zigarren, Pfeifen etc.) fließt nicht in die Berechnung ein.

Kann ich am Lungenkrebsscreening teilnehmen?

In unserem Test können Sie mit wenigen Klicks prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für das Lungenkrebsscreening erfüllen:

Der Test bietet eine erste Orientierung und führt Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Kriterien.

Ihr Vorteil: Das Ergebnis können Sie im Anschluss bequem ausdrucken oder digital speichern und zum Gespräch in ihrer allgemeinmedizinischen oder internistischen Praxis mitbringen. So erleichtern Sie die Anspruchsprüfung und das Beratungsgespräch. Die endgültige Entscheidung über die Teilnahme erfolgt im persönlichen ärztlichen Gespräch.

Wie läuft das Lungenkrebsscreening ab?

Das Screening ist klar strukturiert und qualitätsgesichert.

1. Ärztliche Beratung und Prüfung der Voraussetzungen

Wenn Sie sich für die Teilnahme am Lungenkrebsscreening interessieren, wenden Sie sich zuerst an eine Praxis für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin. Das kann beispielsweise Ihre Hausarztpraxis sein. Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt prüft, ob Sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Neben einer Beratung zur Raucherentwöhnung (Rauchstopp) erhalten Sie erhalten eine ausführliche Beratung zu den Vorteilen und möglichen Risiken eines CT-Lungenkrebsscreenings. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie eine Überweisung zur Untersuchung in einer radiologischen Praxis.

2. Termin vereinbaren und Niedrigdosis-CT durchführen

Die Niedrigdosis-Computertomographie im Rahmen des Lungenkrebsscreenings darf nur von Praxen angeboten werden, die besondere Voraussetzungen erfüllen. Die Ärztinnen und Ärzte müssen zum Beispiel nachweisen, dass sie die nötige Qualifikation und Erfahrung besitzen.

Mit der Überweisung können Sie einen Termin in einer passenden Praxis vereinbaren. Auch die Radiologie 360° bietet in mehreren Praxen die Low-Dose-CT zur Früherkennung von Lungenkrebs als Kassenleistung an. Unsere Standorte sind auf diese Untersuchung spezialisiert und erfüllen die Qualitätsanforderungen. Vor der Untersuchung findet ein ärztliches Aufklärungsgespräch statt.

Die Niedrigdosis-CT:

  • dauert nur wenige Minuten
  • ist schmerzfrei
  • erfolgt ohne Kontrastmittel
  • verursacht nur eine geringe Strahlenbelastung

Die CT-Bilder werden von speziell qualifizierten Radiologinnen und Radiologen ausgewertet. Bei auffälligen Befunden erfolgt eine zusätzliche Zweitbefundung durch eine weitere Fachperson – für maximale Sicherheit und Qualität.

3. Ihr Befund

Das Ergebnis erhalten Sie in der Regel innerhalb von zwei Wochen. Auf Wunsch informieren wir auch Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt direkt über das Ergebnis.

Mögliche Ergebnisse:

  • Unauffälliger Befund
    Bei den meisten Personen werden keine Auffälligkeiten entdeckt. Die nächste Untersuchung ist frühestens nach 12 Monaten möglich.
  • Kontrollbedürftiger Befund
    Bei einer Auffälligkeit, die höchstwahrscheinlich gutartig – also kein Krebs – ist, wird innerhalb der nächsten 12 Monate eine erneute Niedrigdosis-CT zur Verlaufskontrolle gemacht. Die Radiologin oder der Radiologe stimmt sich mit einem weiteren Spezialistin oder Spezialisten ab und empfiehlt Ihnen einen passenden Zeitpunkt.
  • Abklärungsbedürftiger Befund
    Bei einer Auffälligkeit, die mit hoher Wahrscheinlichkeit Lungenkrebs ist, bespricht der Radiologe die nächsten Schritte persönlich mit Ihnen. In einem spezialisierten Zentrum findet dann eine weiterführende Diagnostik statt. Gegebenenfalls wird im Anschluss eine Gewebeentnahme (Biopsie) geplant, die beispielsweise mittels Lungenspiegelung (Bronchoskopie) oder mit einer Hohlnadel von außen durchgeführt wird. 

Wichtig: Die meisten Teilnehmenden erhalten einen unauffälligen Befund. Auch ein auffälliger Befund bedeutet nicht automatisch Krebs: Schätzungen, die auf einer Studie beruhen, gehen davon aus, dass von 1.000 Teilnehmenden bei etwa 12 Personen Lungenkrebs diagnostiziert wird. Die überwiegende Mehrheit erhält ein unauffälliges Ergebnis oder kann nach weiteren Untersuchungen beruhigt sein.

Vorteile des Lungenkrebsscreenings

  • Frühzeitige Erkennung von Lungenkrebs möglich
  • Verbesserte Behandlungs- und Heilungschancen
  • Strukturierte Qualitätssicherung
  • Zweitbefundung bei Auffälligkeiten
  • Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse

Gibt es Risiken oder mögliche Nachteile?

Für eine fundierte Entscheidung ist es wichtig, auch mögliche Nachteile zu kennen:

  • Falsch-positive Befunde
    Auffälligkeiten, die sich nach weiteren Untersuchungen als harmlos herausstellen. Rückblickend wären die zusätzlichen Untersuchungen also nicht nötig gewesen.
  • Überdiagnosen
    Tumore, die möglicherweise nie Beschwerden verursacht hätten.
  • Strahlenbelastung
    Die Strahlendosis ist jedoch deutlich geringer als bei einer normalen CT und gilt als niedrig.

Diese Aspekte werden im ärztlichen Beratungsgespräch individuell mit Ihnen besprochen.

Qualität und Sicherheit im Lungenkrebsscreening

Das Lungenkrebsscreening unterliegt strengen Qualitätsanforderungen

  • Spezielle Fortbildung der Radiologinnen und Radiologen
  • Mindestmengen an durchgeführten Untersuchungen
  • Einsatz geprüfter Software zur Bildauswertung (computerassistierte Detektionssoftware, CAD)
  • Zweitbefundung auffälliger Befunde
  • Dokumentierte Qualitätssicherung

Unsere Praxen erfüllen diese Voraussetzungen und arbeiten mit moderner CT-Technologie auf aktuellem Stand der Technik.

Termin vereinbaren

Sie möchten sich beraten lassen oder einen Termin vereinbaren?

Das Lungenkrebsscreening bieten wir aktuell in folgenden Med 360° Radiologiepraxen an:

Häufige Fragen (FAQ)

Ist die Untersuchung schmerzhaft? 

Nein. Die Untersuchung ist schmerzfrei und dauert nur wenige Minuten.

Muss ich Kontrastmittel erhalten? 

Nein, beim Screening wird kein Kontrastmittel verwendet.

Wie hoch ist die Strahlenbelastung bei einer Low-Dose-CT? 

Sie ist deutlich niedriger als bei einer herkömmlichen CT-Untersuchung.

Was passiert bei einem auffälligen Befund? 

Je nach Art der Auffälligkeit erfolgt eine Verlaufskontrolle (weitere Niedrigdosis-CT in weniger als 12 Monaten) oder eine weiterführende Diagnostik.

Kann ich am CT-Screeing teilnehmen, wenn ich mit dem Rauchen aufgehört habe? 

Ja, sofern die Rauchpause nicht länger als 10 Jahre zurückliegt und die sonstigen Teilnahmebedingungen erfüllt sind. Unser Online-Test zeigt Ihnen, ob Sie voraussichtlich teilnahmeberechtigt sind. 

Werden die Kosten für die Lungenkrebsvorsorge mittels CT von den Krankenkassen übernommen? 

Seit dem 1. April 2026 ist die Untersuchung offiziell in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen worden. Für gesetzlich krankenversicherte Personen, die zur berechtigten Zielgruppe gehören (aktive oder ehemalige starke Raucherinnen und Raucher im Alter von 50 bis 75 Jahren), ist das Lungenkrebs-Screening mittels Niedrigdosis-CT vollständig kostenlos. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für das Screening in voller Höhe.

Für Privatversicherte ist die Untersuchung in der Regel als Selbstzahlerleistung möglich. Die Kostenübernahme sollte vorab mit der Krankenversicherung geklärt werden.

Unsere Standorte für das Lungenkrebsscreening (Kassenleistung)

Das Lungenkrebsscreening bieten wir aktuell in folgenden Med 360° Radiologiepraxen an:

Selbsttest: Kann ich am Lungenkrebsscreening teilnehmen?

Dieser Selbsttest hilft Ihnen einzuschätzen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Teilnahme am Lungenkrebsscreening mit einer Niedrigdosis-CT erfüllen. Ihr Ergebnis bietet eine erste Orientierung und ersetzt keine ärztliche Beratung.

Sie können Ihre Angaben jederzeit über „Zurück" korrigieren.

Schritt 1 von 6
Hinweis zum weiteren Vorgehen
  • Beantworten Sie die Fragen und erhalten Sie eine erste Einschätzung.
  • Speichern Sie Ihr Ergebnis als PDF und bringen Sie es ausgedruckt oder digital zum Arztgespräch mit.
  • Besprechen Sie das Ergebnis mit einem Arbeitsmediziner, Internisten oder Allgemeinmediziner – z. B. Ihrem Hausarzt. Er kann die Teilnahmeberechtigung abschließend klären und ggf. eine Überweisung ausstellen.

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